Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schanz Rollladensysteme gegenüber Verbrauchern (B2C)

§ 1 Geltungsbereich, Vertragssprache

  1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen („AGBs“) finden ausschließliche Anwendung auf die zwischen Ihnen als Kundin oder Kunde („Kundschaft“) und uns, der Firma Schanz Rollladensysteme GmbH (Forchenbusch 9, 72226 Simmersfeld, Deutschland, Umsatzsteuer-ID-Nummer DE 144432778 und HR-Nummer: HRB 340539) vertreten durch Holger Schanz, (nachfolgend als „Schanz Rollladensysteme“ benannt) für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen (zusammen „Produkte”) geschlossenen Verträge. Sie gelten ungeachtet anderslautender Bedingungen in einer Bestellung, einem Dokument oder irgendeiner sonstigen Kommunikation der Kundschaft („Bestellung”) und ungeachtet eines etwaig fehlenden Widerspruchs gegen andere Bedingungen durch Schanz Rollladensysteme. Die vorliegenden AGBs können nur schriftlich durch bevollmächtigte Personen sowohl von Schanz Rollladensysteme als auch der Kundschaft geändert werden. Es gilt jedoch der Vorrang der Individualabrede gem. § 305b BGB; das heißt, wenn Schanz Rollladensysteme konkret etwas mit der Kundschaft vereinbart, gilt dies auch dann, wenn in diesen AGBs etwas anderes steht.
  2. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser AGBs in andere Sprachen dienen einfach nur als Annehmlichkeit. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.
     

§ 2 Anwendbares Recht/Zwingende Verbraucherschutzvorschriften

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, wenn die Kundschaft ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Ebenso gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, wenn die Kundschaft ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
  2. Für den Fall, dass die Kundschaft ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union hat, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem die Kundschaft ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.


§ 3 Zustandekommen des Vertrags

  1. Die Darstellung der Produkte, beispielsweise in Broschüren oder anderweitigen Print- oder Online-Darstellungen von Schanz Rollladensysteme, stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
  2. Die Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, sofern und soweit die darin enthaltenen Angaben von Schanz Rollladensysteme nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
  3. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Schanz Rollladensysteme die Annahme der individuellen Beauftragung bzw. Bestellung der Kundschaft schriftlich bestätigt hat (Auftragsbestätigung) oder die Lieferung ausführt. Bis dahin gilt ein von der Schanz Rollladensysteme unterbreitetes Angebot als unverbindlich. Hinsichtlich maßangefertigter Produkte kann die technische Umsetzung erst nach dem Aufmaß durch eine Person aus der Aufmaßtechnik festgelegt werden.
  4. Wünsche der Kundschaft in Bezug auf Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenarbeiten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Schanz Rollladensysteme.
  5. Zubehörteile sind von den Angeboten der Schanz Rollladensysteme nur insoweit umfasst, wie sie als solche ausdrücklich aufgeführt und im Gesamtpreis inbegriffen sind. Darüber hinausgehendes Zubehör wird auf Wunsch gesondert angeboten.
  6. Bestellungen für Produkte, die individuell für die Kundschaft hergestellt wurden und auf ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind können nur mit dem Einverständnis von Schanz Rollladensysteme storniert, zurückgesandt oder hinsichtlich des Liefertermins verschoben werden.
     

§ 4 Vertragstext
Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Produkten einschließlich dieser AGBs werden der Kundschaft zusammen mit der Widerrufsbelehrung per E-Mail, Telefax, Post oder persönlich mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt bzw. überreicht.

 

§ 5 Verarbeitung personenbezogener Daten der Kundschaft
Für Informationen zur Verarbeitung der Daten der Kundschaft ist unsere Datenschutzinformation unter folgendem Link https://www.schanz.com/de-DE/datenschutz abrufbar.

 

§ 6 Preise

  1. Alle Preise verstehen sich in der Regel inklusive Steuern, Fracht-, Zoll- oder anderer Gebühren sowie exklusive Kosten für zusätzliche Dienstleistungen und Gerätschaften wie Aufstellung oder Montage von Hebebühne und Gerüst, Straßensperren oder Umleitungen), sofern und soweit dies im Angebot, Kostenvoranschlag, der Rechnung oder sonstiger Bestellunterlagen von Schanz Rollladensysteme nicht anders geregelt ist.
  2. Es handelt sich um Festpreise, sofern und soweit die Auftragserteilung nicht später als einen (1) Monat ab Angebotstermin bzw. ab Information über die Preise erfolgt.
  3. Durch ein zu erstellendes Aufmaß kann es zu Unterschieden am ursprünglich mitgeteilten Preis kommen, der dann schriftlich neu gegenüber der Kundschaft mitgeteilt wird und von dieser bestätigt werden muss im Rahmen der Änderungszustimmung.
     

§ 7 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Stornierung

  1. Rechnungen sind zum auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt ohne Abzug fällig. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist ausgeschlossen. Ausgenommen von diesem Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot sind sowohl unbestrittene und rechtskräftige Ansprüche als auch Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Eingehende Zahlungen können auf jedes für die Kundschaft bestehende Kundenkonto angerechnet werden. Sollte die Kundschaft mit einer Zahlung in Verzug kommen, so hat Schanz Rollladensysteme das Recht, ausstehende Lieferungen und Aufträge, die sich auf das entsprechende Rechtsgeschäft beziehen, zu verschieben und zusätzlich alle diesbezüglich offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen. Sollte die Kundschaft bei mehreren Teilzahlungen mit einer ersten Zahlung in Verzug kommen, so hat Schanz Rollladensysteme zudem das Recht, zu stornieren. Unbeschadet geltenden Rechts, laufen von Schanz Rollladensysteme eingeräumte, jedoch ungenutzte Kreditlimits nach zwölf (12) Monaten automatisch aus.
  2. Storniert die Kundschaft den Auftrag, so werden fünf Prozent (5 %) des Auftragswerts hinsichtlich des noch nicht erbrachten Teils des Auftrags sofort fällig, ohne dass es eines konkreten Nachweises der Kosten in der angefallenen Höhe bedarf. Darüber hinaus kann die Schanz Rollladensysteme mit entsprechendem Nachweis weitergehende, ihr entstandene Kosten für bereits angefallene Lieferung und Montageleistungen etc. geltend machen.
     

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Schanz Rollladensysteme.
 

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Fotos, Plänen und ähnlichen Unterlagen behält sich die Schanz Rollladensysteme ihr geistiges Eigentum und das Recht zur Nutzung ausdrücklich vor. Zudem weist sie auf ihr diesbezügliches Urheberrecht hin und vergibt ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung keinerlei entsprechende Nutzungsrechte an ihre Kundschaft, Vertriebspartner oder sonstige Dritte. Sie dürfen von der Kundschaft Außenstehenden nur bei berechtigtem Interesse zugänglich gemacht oder zur Kenntnis gebracht werden. Ohne eine ausdrückliche Genehmigung ist ihre Vervielfältigung nicht gestattet.
 

§ 10 Software

Für die Nutzung der von Schanz Rollladensysteme verkauften Software und der entsprechenden Dokumentation durch die Kundschaft gelten die für die Software jeweils gültigen Lizenzbedingungen. Software, die bereits in Hardware eingebunden wurde bzw. nur mit einer bestimmten Hardware zusammen vertrieben wird, darf ausschließlich mit dieser Hardware genutzt werden, jedoch nicht separat.
 

§ 11 Lieferbedingungen

  1. Schanz Rollladensysteme liefert die Produkte gemäß den mit der Kundschaft getroffenen Vereinbarungen. Die jeweils anfallenden Versand- bzw. Lieferkosten sowie die voraussichtliche Lieferzeit sind jeweils in den Bestellunterlagen mit aufgeführt und werden von Schanz Rollladensysteme gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Sofern nichts Abweichendes angegeben ist, gelten folgende Lieferbedingungen: alle Lieferungen werden an die jeweils angegebene Adresse der Kundschaft versandt bzw. geliefert.
  2. Die Lieferungen setzen mitunter eine fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung etwaiger Verpflichtungen der Kundschaft voraus. Sofern und soweit entsprechende Verpflichtungen gegeben sind, behält sich die Schanz Rollladensysteme die Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Rahmen des § 320 BGB vor.
  3. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich unbeschadet der Rechte der Schanz Rollladensysteme aus Verzug der Kundschaft um den Zeitraum, um den die Kundschaft mit ihren Verpflichtungen in Verzug ist.

 

§ 12 Herstellungs- und Anpassungsleistungen; Mitwirkungspflichten

  1. Sofern und soweit die Schanz Rollladensysteme spezielle Herstellungs- bzw. Anpassungsleistungen wie die Vornahme eines Aufmaßes und die entsprechende Herstellung auf dieser Grundlage vornimmt, können diese Leistungen nur in enger Abstimmung mit der Kundschaft erfolgen. Diese ist daher verpflichtet, der Schanz Rollladensysteme sämtliche Informationen zu überlassen, die zur Erbringung der entsprechenden Leistungen nötig und angemessen sind. Kommt die Kundschaft dem nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verschieben sich die Terminpläne entsprechend und es werden etwaige dadurch entstehende Mehrkosten gegen entsprechenden Nachweis in Rechnung gestellt.
  2. Die Kundschaft ist bei einer Aufmaß-Erstellung verpflichtet, das jeweilige Aufmaß schriftlich freizugeben.
  3. Beauftragt die Kundschaft Schanz Rollladensysteme zur Montage der Produkte, so kann Schanz Rollladensysteme die etwaig in diesem Zusammenhang notwendigen Elektroanschlüsse ausschließlich an bereits vorhandene Elektroanschlusspunkte anschließen – also beispielsweise den Anschluss vornehmen an bereits bestehenden Leitungen oder an von einer Elektrofachkraft vorbereitete Verteilerdosen oder Steckdosen in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Rollladensystem. Schanz Rollladensysteme ist es hingegen nicht möglich, feste Leitungen zu verlegen oder eine Leitungsverlegung im oder unter Putz oder eine Herstellung von Zuleitungen vom Sicherungskasten aus vorzunehmen.
     

§ 13 Widerrufsrecht

                Als Verbraucher steht der Kundschaft nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Belehrung ein Widerrufsrecht zu – mit Ausnahme von innerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Verträgen sowie mit Ausnahme von Waren, die individuell für den Verbraucher hergestellt wurden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt worden sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Ein Verzicht auf das Widerrufsrecht ist möglich im Rahmen der in der untenstehenden Widerrufsbelehrung genannten Voraussetzungen.
 

§ 14 Gewährleistung

  1. Schanz Rollladensysteme ist nicht immer der Hersteller der Produkte.
  2. Sofern und soweit die gekaufte und gelieferte Ware mangelhaft ist, ist die Kundschaft im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Dabei muss sie eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren, außer beim Vorliegen eines gesetzlichen Ausnahmefalls. Liegt kein solcher Ausnahmefall vor, so ist die Kundschaft während der Nacherfüllung nicht berechtigt, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wurde die Nachbesserung vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen, es sei denn, die Kundschaft einigt sich mit Schanz Rollladensysteme auf weitere Nachbesserungsversuche. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist die Kundschaft nach ihrer Wahl berechtigt, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Handelt es sich um eine Bauleistung der Schanz Rollladensysteme, so ist der Rücktritt ausgeschlossen, sofern und soweit nach anwendbarem Recht möglich.
  3. Sofern und soweit gesetzlich vorgeschrieben, gewährleistet Schanz Rollladensysteme, dass zum Zeitpunkt des Übergangs der Produkte bzw. zum Zeitpunkt der Abnahme bei Bauleistungen, diese den von Schanz Rollladensysteme genannten Eigenschaften entsprechen.
    Sofern und soweit nach anwendbarem Recht möglich und vertraglich eingeräumt, reicht Schanz Rollladensysteme im Falle des Vorliegens eines anderen Herstellers jegliche vom Hersteller erhaltene Produktgewährleistung und Schadensersatzansprüche (inklusive solcher für Verletzungen geistigen Eigentums) an die Kundschaft weiter. Ist dies nicht möglich und nicht vertraglich eingeräumt oder ist Schanz Rollladensysteme selbst der Hersteller, so haftet Schanz Rollladensysteme im Rahmen der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Produktgewährleistung und Schadensersatzansprüchen.
  4. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für gelieferte Waren beträgt zwei (2) Jahre ab Erhalt der Ware. Gleiches gilt in der Regel für Zubehörteile im unter § 3 Abs. 5 definierten Sinne. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat die Kundschaft die Ware zur Nacherfüllung an Schanz Rollladensysteme oder auf Veranlassung von Schanz Rollladensysteme einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor dem Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware der Kundschaft übergeben wurde.
    Falls die Kundschaft die Montage der Ware bei Schanz Rollladensysteme beauftragt, beginnt die Verjährung sowohl für gelieferte Standard-Waren (also Waren ohne Maßanfertigung) als auch für die Montageleistung mit dem Vollzug der Montage, für gelieferte Maßanfertigungs-Ware mit Fertigstellung und Abnahme der montierten Waren.
    Sollte es sich um eine Bauleistung der Schanz Rollladensysteme handeln, so beträgt die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen fünf (5) Jahre ab Abnahme derselben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BGBs, sofern und soweit eine Verbindung zum Gebäude bzw. zum Grund und Boden hergestellt worden ist. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für Studio & Wiga Star beträgt immer fünf (5) Jahre.
    Sollte Schanz Rollladensysteme Service-Dienstleistungen (wie etwa Reparaturen) erbringen, erstreckt sich die Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig – über ein (1) Jahr, anderenfalls auf die gesetzlich zulässige kürzest mögliche Frist ab Erbringung der Dienstleistung und darauf, dass sie den von Schanz Rollladensysteme akzeptierten Kundenspezifikationen entsprechen.
  5. Repariert Schanz Rollladensysteme ein Produkt, ohne dass ein Gewährleistungsfall vorliegt, so geschieht dies ausschließlich kulanzhalber, auch wenn Schanz Rollladensysteme hierfür keine Kosten in Rechnung stellen sollte, auch ohne einen expliziten entsprechenden Hinweis. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten für zusätzliche Dienstleistungen und Gerätschaften usw. im Sinne des § 6 Abs. 1, wie beispielsweise Kosten für Hebebühne und Gerüst o.ä., hat bei derartigen Arbeiten die Kundschaft zu tragen.
  6.  Soweit gesetzlich zulässig, gibt Schanz Rollladensysteme keine Garantien – weder ausdrücklich noch stillschweigend.
  7. Schanz Rollladensysteme gewährleistet weder die Schall- noch die vollständige Lichtundurchlässigkeit der Waren. Bei pflichtgemäßer Anbringung derselben liegt ein gewisser Streulichteinfall im Bereich der technischen Produktspezifikationen.
  8. Schanz Rollladensysteme gewährleistet die Funktionalität der Produkte im Rahmen der mitübergebenen jeweiligen Betriebsanleitungen. Es stellt beispielsweise keinen Mangel dar, sollte die Funktionalität der Produkte beim Vorliegen spezieller Witterungsbedingungen wie Frost u.ä. entsprechend eingeschränkt sein, sofern und soweit ein solcher Mangelausschluss gesetzlich zulässig ist.
  9. Hinsichtlich vertriebener Software entfällt eine Gewährleistung und Haftung seitens Schanz Rollladensysteme, sofern und soweit gesetzlich zulässig. Sofern und soweit nicht in der anwendbaren Lizenzvereinbarung für die Software anderweitig geregelt, wird die Software demnach ohne zusätzliche Gewährleistung geliefert, sofern und soweit gesetzlich zulässig.
     

§ 15 Haftungsbeschränkung

  1. Schanz Rollladensysteme haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet Schanz Rollladensysteme für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die Kundschaft regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet Schanz Rollladensysteme jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Schanz Rollladensysteme.
    Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  2. Schanz Rollladensysteme haftet nicht für Folgeschäden (wie etwa Gebrauchsausfall, Nacharbeits-, Reparaturkosten, beispielsweise durch Veränderungen an Holz durch Spannung, Trocknung, sonstige Umwelteinflüsse), sofern und soweit deren Eintritt nicht vorhersehbar und nicht vertragstypisch ist. Bei bauseits vorhandenem Untergrund bzw. bauseitiger Auffüllung derselben gilt Folgendes: Für die Setzung in Belägen und dergleichen sowie für daraus resultierende Folgeschäden übernimmt die Schanz Rollladensysteme nur insofern und insoweit eine Haftung, als die Untauglichkeit von Untergrund bzw. Auffüllung von einem Rollladensysteme-Unternehmer aufgrund seiner Expertise als erkenn- und vorhersehbar vorausgesetzt werden darf. Genügt Schanz Rollladensysteme der eigenen Hinweis- und Prüfpflicht im Rahmen der allgemeinen Regeln der Technik, so umfasst die Gewährleistung für vorgenannte Sachverhalte ansonsten nur die von Schanz Rollladensysteme gelieferten und verarbeiteten Schichten. Das Vorstehende gilt nicht, sofern und soweit Schanz Rollladensysteme aufgrund von zwingenden gesetzlichen Regelungen haftet.
  3. Schanz Rollladensysteme haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben über die Tragfähigkeit und ähnlichem von Terrassen, Decken, Dächern etc. und ist nicht verpflichtet, diese zu überprüfen oder daraus resultierende Folgeschäden auf ihre Kosten zu beheben, sofern und soweit diese Angaben auf Planungen von Fachleuten wie Architekten, Ingenieuren oder Sonderfachleuten beruhen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.
  4. Schanz Rollladensysteme haftet eingeschränkt im Rahmen der Gesetze für die Nichterfüllung von Pflichten laut diesen AGBs, wenn dies auf Gründe von höherer Gewalt zurückzuführen ist, wie z.B. Naturkatastrophen, militärische Auseinandersetzungen, Pandemien/Epidemien. Können beispielsweise die vereinbarten Lieferfristen aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von außerhalb des Einflussbereichs der Schanz Rollladensysteme liegenden Versorgungs- bzw. Belieferungsengpässen nicht eingehalten werden, so verlängern sich diese angemessen um einige Wochen bis höchstens Monate, ohne dass die Kundschaft hieraus Ansprüche gegenüber der Schanz Rollladensysteme geltend machen kann. Schanz Rollladensysteme haftet nicht, falls die Kundschaft die mitgeteilten technischen Produktspezifikationen bzw. Vorgaben des jeweiligen Herstellers nicht einhält – beispielsweise bei Nichtbeachtung der Hinweise zur Bedienung bei Sturm, Hitze, Kälte usw.
     

§ 16 Gerichtsstand/Online-Streitbeilegung und Alternative Streitschlichtung/Salvatorische Klausel

  1. Soweit die Kundschaft bei Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch Schanz Rollladensysteme aus Deutschland verlegt hat oder ihr Wohnsitz oder ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Unternehmens von Schanz Rollladensysteme in Simmersfeld/Nagold.
    In allen anderen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
  2. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die E-Mail-Adresse von Schanz Rollladensysteme lautet: info@schanz.de. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist Schanz Rollladensysteme nicht verpflichtet und nicht bereit.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGBs oder eines Einzelvertrages ganz oder teilweise unvollständig, nichtig oder unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen und Bedingungen davon unberührt. Anstelle einer unvollständigen, nichtigen oder unwirksamen Bestimmung werden Schanz Rollladensysteme und die Kundschaft über eine wirksame Regelung verhandeln, welche mit dem wirtschaftlichen Zweck der unvollständigen, nichtigen oder unwirksamen Regelung vergleichbar ist. Verhandeln sie diesbezüglich nicht, so gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

Anhang

WIDERRUFSBELEHRUNG

WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, sofern und soweit er außerhalb der Geschäftsräume (zu den Geschäftsräumen der Schanz Rollladensysteme zählt auch der eigene Messestand) abgeschlossen worden ist oder wir Sie unmittelbar vor Vertragsabschluss außerhalb unserer Geschäftsräume persönlich und individuell angesprochen haben.
Das vorstehende Widerrufsrecht gilt nicht hinsichtlich solcher Waren, die individuell für Sie hergestellt wurden und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten worden sind sowie für solche Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt worden sind.

Ansonsten gilt Folgendes:

Die Widerrufsfrist beträgt beim Kauf von Waren vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat und beim Erwerb von digitalen Inhalten oder Dienstleistungen vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

Handelt es sich um einen Kauf mehrerer Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung und werden diese Waren getrennt geliefert, so beginnt die vierzehntägige Widerrufsfrist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Handelt es sich um einen Kauf von Waren mit einer Lieferung in mehreren Teilsendungen oder Stücken, so beginnt die vierzehntägige Widerrufsfrist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Schanz Rollladen GmbH, (Forchenbusch 9, 72226 Simmersfeld, Deutschland, Telefon: +49 7484/ 9291- 0, E-Mail: info@schanz.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie unsere Dienst- bzw. Werkleistung in Anspruch nehmen möchten, ohne die 2-Wochen-Frist abzuwarten, die Ihnen gesetzlich als Zeit für den Widerruf eingeräumt wird, können Sie das im Anhang 2 befindliche Muster „Verzicht auf Widerrufsrecht“ verwenden und uns ausgefüllt und unterschrieben zukommen lassen.
 

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Firma Schanz Rollladensysteme GmbH (Forchenbusch 9, 72226 Simmersfeld, Deutschland) zurückzusenden oder zurückzugeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn (14) Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren; diese können sehr hoch sein.

Wenn die Waren bei einem außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Vertrag aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Ihrer Wohnung geliefert worden sind, holen wir die Waren auf unsere Kosten ab.

 

ZUSÄTZLICHE HINWEISE

Für den Fall, dass Sie die Waren an uns zurücksenden, bitten wir Sie, die Originalverpackung zu verwenden, soweit noch vorhanden.

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Das Muster für das Widerrufsformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB finden Sie hier zum Download bzw. bei Papierausdruck im Anhang 1.

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Das Muster „Verzicht auf Widerrufsrecht“ finden Sie hier zum Download bzw. bei Papierausdruck im Anhang 2.